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Leitung eines Wohnbereiches/Leitung eines Pflegedienstes nach § 71 SGB XI
- Qualifikation für das mittlere Management -

Anerkannt nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz.

Um Innovation und Leistungsstärke auszubauen, setzen Gesundheitsunternehmen und deren Führungskräfte auch im operativen Management Mitarbeiter mit umfassender Handlungskompetenz ein.

Bereichs- und Teamleitungen benötigen daher gute Kenntnisse in Personalführung, Qualitätsentwicklung und Arbeitsorganisation. Nur so werden Unternehmensziele klar in die tägliche Umsetzung transportiert.

Eine wesentliche Zielsetzung ist die qualifizierte, selbstständige und effi ziente Gestaltung der Arbeitsprozesse sowie die Unterstützung der Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege. Das erfordert spezielles Fachwissen wie betriebswirtschaftliche Kenntnisse, arbeitsorganisatorische Handlungskompetenz, Kenntnis des rechtlichen Rahmens einer Einrichtung sowie kommunikative Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Im Rahmen der Weiterbildung erhalten die Teilnehmer/innen die Befähigung, qualifiziert und im Sinne der gesetzlichen Vorschriften eine pflegerische Einheit zu leiten. Die Weiterbildung entspricht den Anforderungen an die Qualifizierung der pflegerischen Leitung eines ambulanten Dienstes nach § 71 SGB XI.

Im Rahmen der Freiwilligen Registrierung für beruflich Pflegende können für diese Veranstaltung 40 Punkte angerechnet werden.

Inhalte:
    • Führen und Leiten
    • Pflegewissenschaft und Praxis
    • Rechtsgrundlagen
    • Organisation und Personalmanagement
    • Betriebswirtschaftslehre



Informationen, Unterlagen oder einen Beratungstermin erhalten Sie unter 0800/563 848 0.

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Beratung und Kontakt

Veranstaltungsort
EXCURS Fachakademie & Studienzentrum Hannover
Zielgruppe
Mitarbeiter in der Pflege, die sich auf ihre zukünftige Leitungsfunktion kompetent vorbereiten möchten.
Zulassungsvoraussetzungen
Staatlich anerkannter Abschluss in der Pflege
Umfang
460 Unterrichtsstunden zzgl. 40 Unterrichtsstunden Hospitation
Termine
Lehrgang I: 19.03.2012 Lehrgang II: 11.10.2012
Gebühr
Die Gebühr für diesen Kurs beträgt: 3.480 €
Dieser Lehrgang ist gem. § 4 Abs. 21 a/b (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.
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